Eine kuriose Situation ereignete sich vor einigen Tagen im bayerischen Schesslitz. Ein 55-jähriger Mann hatte seinen Audi als Gebrauchtwagen an einen ausländischen Käufer weitergegeben, dabei jedoch weder dessen Namen, geschweige denn eine Adresse notiert. Darüber hinaus wurde auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet, wovon unbedingt abzuraten ist. Warum hier seitens des Verkäufers über alle guten Regelen beim Autoverkauf hinweg gegangen wurde, kann von hier nur schwer nachvollzogen werden. Doch lesen Sie weiter, welche Konsequenzen daraus für den Verkäufer entstanden sind.
Bereits kurz nach dem Verlassen des Ortes, erlitt der Audi einen Motorschaden und blieb auf der Autobahn A70 liegen. Die neuen Besitzer schraubten daraufhin die Nummernschilder ab und ließen das defekte Fahrzeug kurzerhand liegen. Da keinerlei Identität der Käufer bekannt ist, muss der vormalige Halter nun die kompletten Entsorgungskosten übernehmen.
Grundsätzlich empfiehlt sich stets, ein Fahrzeug mit Mängeln oder auch einen Unfallwagen als Gebrauchtwagen zu verkaufen. Seriöse professionelle Händler zahlen nahezu immer einen attraktiven Preis und ersparen damit Entsorgungskosten sowie eventuelle, andere Probleme.
In jedem Fall ist dringend von illegalen Verkäufen oder gar einer "wilden" Entsorgung abzusehen. Es lohnt sich einfach nicht und die Folgen können überaus teuer sein.
Selbstverständlich wird beim Verkauf eines Gebrauchtwagens mit Mängeln an uns ein umfassender Kaufvertrag aufgesetzt, sodass sowohl Käufer als auch Verkäufer auf der sicheren Seite sind. Und das bundesweit. Wir kaufen auch Autos mit Motorschäden, wie im vorliegenden Fall. Wenn Ihr Motor bereits seit einiger Zeit Probleme bereitet, wenden Sie sich an uns, wir unterbreiten Ihnen auch für Autos mit Motorproblemen, oder Motorschäden innerhalb von 24 Stunden unser Kaufangebot.